Informationen in leicht verständlicher Sprache:
Das Persönliche Budget
Das Yael Elya Institut bietet Ihnen
- Beratung zum Persönlichen Budget und Hilfe bei der Antragstellung,
- Begleitung und Assistenz finanziert über das Persönliche Budget, mit dem Ziel, selbstbestimmt zu leben.
- Wünschen Sie Beratung zum Persönlichen Budget allgemein oder suchen Sie Unterstützung dabei, lange oder häufige Aufenthalte in der Psychiatrie zu vermeiden und stattdessen etwas anderes zu entwickeln, dann wenden Sie sich bitte an Karin Roth.
People First und andere Selbsthilfeverbände behinderter Menschen haben viele Jahre für Selbstbestimmung gekämpft. Die Ausdauer hat sich gelohnt. Seit dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen ein Recht darauf, sich ihre Hilfen so zu gestalten, wie sie es möchten. Das geht mit Hilfe des Persönlichen Budgets.
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Persönlichen Budget, die eng an die Broschüren in leichter Sprache des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angelehnt sind.
Was ist das Persönliche Budget?
Budget ist ein anderes Wort für Geld. Das Wort Budget kommt aus der französischen Sprache.
Man spricht es so aus: BÜDSCHEH.
Das Persönliche Budget ist Geld, das behinderte Menschen selbst bekommen können.
Damit können sie ihre Hilfe und Unterstützung selbst gestalten und selbst bezahlen.
Sie können dadurch vieles in ihrem Leben selbst bestimmen, was vorher nicht möglich war.
Wie war es vorher, also als es noch kein Persönliches Budget gab?
Anna wohnte zum Beispiel in einem Wohnheim. Das Wohnheim bekam Geld vom Sozialamt.
Mit dem Geld bezahlte das Wohnheim zum Beispiel ihre Betreuer.
Wie ist es, wenn Anna Persönliches Budget beantragt und bekommt?
Anna bekommt das Geld dann selbst in die Hand. Sie wird Arbeitgeberin.
Das bedeutet, mit dem Geld stellt sie Helferinnen und/oder Persönliche Assistentinnen ein. Das sind Menschen, die sie sich selbst aussucht. Und von denen sie Sie glaubt, daß sie ihr so helfen, wie sie es braucht und wünscht. Menschen, die ihr gut gefallen und die ihr gut tun. Menschen, von denen sie sich geachtet fühlt.
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Alle behinderten Menschen können einen Antrag stellen. Auch Kinder und Jugendliche können das Persönliche Budget bekommen. Die Eltern müssen dann den Antrag schreiben.
Welche Hilfen kann man mit dem Persönlichen Budget bezahlen?
Es gibt in Deutschland verschiedene Hilfen für behinderte Menschen. Diese Hilfen heißen Hilfe zur Teilhabe. Alle Hilfen zur Teilhabe können Sie mit dem Persönlichen Budget bezahlen.
Zum Beispiel:
- Hilfen für das Wohnen,
- Hilfe zum Auszug aus dem Heim,
- Hilfe im Bereich Freizeit,
- Hilfe zur Überwindung von Ängsten und Problemen mit anderen,
- Hilfe zur Überwindung von Beziehungsproblemen und Krisen,
- Hilfe, um lange oder häufige Aufenthalte in der Psychiatrie zu vermeiden,
- Hilfen bei der Pflege,
- Hilfen bei der Arbeit, zum Beispiel Arbeitsassistenz.
Was bedeutet "Trägerübergreifendes Persönliches Budget"?
Die Hilfen, die behinderte Menschen bekommen, werden meistens von verschiedenen Stellen bezahlt. Zum Beispiel vom Sozialamt und von der Krankenkasse und von der Pflegekasse. Diese Stellen heißen Träger. Bei dem Persönlichen Budget arbeiten alle Träger zusammen.
Was bedeutet das für behinderte Menschen?
Früher mußte man für jede Hilfe einen eigenen Antrag stellen. Bei dem Persönlichen Budget muß man nur noch einen einzigen Antrag stellen. Bei Bewilligung, bekommt man dann das Geld für alle Hilfen
zusammen auf das eigene Konto. Man spricht also nur noch mit einem Träger und dieser setzt sich dann mit den anderen Trägern in Verbindung.
Wieviel Geld können Sie bekommen?
Das kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem, wieviel Hilfe Sie brauchen. Sie bekommen aber meistens nicht mehr Geld, als Ihre Hilfen vorher gekostet haben. Manchmal bekommen Sie auch Gutscheine für Ihre Hilfen.
Wie oft bekommen Sie das Persönliche Budget?
Meistens bekommen Sie das Geld einmal im Monat. Mit dem Geld müssen Sie dann für den ganzen Monat Ihre Hilfen bezahlen. Manchmal bekommen Sie das Geld auch nur einmal. Zum Beispiel, wenn Sie das Geld für einen Rolli brauchen.
Das Persönliche Budget hat viele Vorteile!
- Sie bestimmen selbst, welche Hilfen Sie haben wollen.
- Sie bestimmen selbst, wer Ihnen helfen soll.
- Sie bestimmen selbst, wie Ihnen geholfen werden soll.
- Sie bestimmen selbst, wann Sie die Hilfen haben wollen
- Sie bezahlen Ihre Helfer und Helferinnen selbst, wenn Sie dies möchten, wenn nicht, tut dies jemand anders für Sie.
Einige Menschen haben Angst davor, sich für das Persönliche Budget zu entscheiden. Sie stellen keinen Antrag, weil sie zum Beispiel denken, daß sie durch das Persönliche Budget weniger Hilfe bekommen. Das stimmt aber nicht. Die meisten behinderten Menschen finden das Persönliche Budget sehr gut, denn es macht sie freier. Sie können viel mehr entscheiden!
Wie bekommen Sie das Persönliche Budget?
1. Schritt: Sie stellen einen Antrag.
Wenn Sie das Persönliche Budget wollen, müssen Sie einen Antrag schreiben. In den Antrag schreiben Sie: Ich möchte das Persönliche Budget haben. Und Sie schreiben, wofür Sie das Persönliche Budget brauchen. Und welche Zwecke Sie damit erreichen wollen.
Sie schicken den Antrag zum Beispiel an die Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, an das Jugendamt, Sozialamt, Integrationsamt oder an die Agentur für Arbeit. Diese Stellen heißen Träger.
Die Träger bezahlen das Persönliche Budget.
Was macht der Träger mit dem Antrag?
Der Träger prüft, ob er zuständig ist. Wenn er nicht zuständig ist, muß er den Antrag sofort
an den richtigen Träger geben.
2. Schritt: Ein Gespräch über Ihre beantragten Hilfen findet statt.
Die Träger müssen wissen, welche Hilfen Sie brauchen. Darum gibt es ein Gespräch über Ihre Hilfen.
Wer ist bei dem Gespräch dabei?
Sie selbst sind dabei und die Träger, die Ihre Hilfen bezahlen sollen. Wenn Sie möchten, können Sie zu dem Gespräch auch jemanden mitbringen, dem Sie vertrauen.
Über was wird gesprochen?
Gesprochen wird über Folgendes:
- Welche Hilfen brauchen Sie und wofür? Sind die Träger auch Ihrer Meinung?
- Wieviel Hilfen brauchen Sie und warum? Sind die Träger auch Ihrer Meinung?
- Wird das Persönliche Budget bewilligt?
- Bei Bewilligung: Wieviel Geld werden Sie bekommen?
- Wer wird Ihr Beauftragter?
Was ist der Beauftragte?
Sie bekommen die Hilfen vielleicht von mehreren Trägern. Sie müssen aber nicht immer mit allen Trägern reden. Darum gibt es einen Träger, der für Ihren Antrag zuständig wird. Dieser Träger ist dann Ihr sogenannter Beauftragter. Der Beauftragte paßt auf, daß alle Träger gut zusammenarbeiten.
Schritt 3: Ein Vertrag über Ihre Hilfen wird gemacht. Dieser Vertrag heißt Zielvereinbarung.
In der Zielvereinbarung steht:
- Welche Hilfen Sie bekommen.
- Welche Ziele die Hilfen haben. Zum Beispiel, was Sie mit den Hilfen lernen wollen.
- Bis wann Sie ein Ziel erreichen sollen.
- Wie Sie nachweisen müssen, daß Sie das Persönliche Budget nicht für andere Dinge ausgegeben haben.
- Wie darauf geachtet wird, daß die Hilfe, die Sie sich kaufen, gut ist.
Schritt 4: Sie bekommen einen Bescheid.
Sie bekommen einen Brief von dem beauftragten Träger. Dieser Brief heißt Bescheid. In dem Brief steht nämlich die Entscheidung der Träger, wieviel Persönliches Budget Sie bekommen. Und wofür Sie es bekommen. (Oder es steht drin, daß das Persönliche Budget nicht bewilligt wurde. Das erfahren Sie aber mündlich meist schon in dem Gespräch - siehe Schritt 2.)
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können und sollten Sie dagegen Einspruch erheben. Das heißt, Sie schreiben einen Brief, in dem steht, daß Sie nicht einverstanden sind. Am besten Sie lassen sich hierbei von einem Anwalt oder einer Anwältin helfen. Vielleicht ändert der Träger dann den Bescheid. Oder ein Gericht entscheidet, daß der Träger den Bescheid ändern muß.
Für wie lange wird das Persönliche Budget bewilligt?
Normalerweise für 2 Jahre. Spätestens nach 2 Jahren gibt es wieder ein Gespräch über Ihr Persönliches Budget. Dann wird geschaut, ob die Hilfen noch passend für Sie sind.
Wenn Sie viel Beratung und Unterstützung
- bei der Beantragung des Persönlichen Budgets,
- bei der Verwaltung des Geldes oder
- bei der Suche nach geeigneten Persönlichen Assistentinnen und Assistenten
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letzte Aktualisierung:
17.09.2024, Karin Roth